Wehrführerwechsel 26.01.2007
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Wehrführerwechsel in Windesheim Da Ortswehrführer Werner Daudistel, Windesheim, sein 60. Lebensjahr vollendet hat, musste er nach den gesetzlichen Vorschriften die Wehrführung der Ortsfeuerwehr Windesheim abgeben. Im Rahmen einer Feierstunde würdigte Bürgermeister Wolfgang Zimmer die Verdienste von Ortswehrführer Daudistel. Er war 1969 in die Ortsfeuerwehr Windesheim eingetreten. Nach dem Besuch von zahlreichen Lehrgängen wurde er am 27.01.1980 zum Ortswehrführer der Ortsgemeinde Windesheim ernannt. Während seiner 27-jährigen Wehrführertätigkeit formte er die Ortsfeuerwehr zu einer schlagkräftigen Truppe zusammen. Er sorgte dafür, dass der Fahrzeugbestand und die Gerätschaften auf dem neusten Stand sind. Während seiner langjährigen Tätigkeit erhielt er das Feuerwehrehrenzeichen in Silber und Gold. Ebenso das Silberne Feuerwehrehrenzeichen für besondere Verdienste im Feuerwehrwesen vom Landesfeuerwehverband. Bürgermeister Zimmer dankte dem scheidenden Ortswehrführer Werner Daudistel für sein aufopferungsvolle Tätigkeit im Dienste der Allgemeinheit. Gleichzeitig führte Bürgermeister Wolfgang Zimmer den neuen Ortswehrführer Jens Hübinger in sein Amt ein. Ortswehrführer Hübinger trat 1996 in die Ortsfeuerwehr Windesheim ein. Seit dieser Zeit hat er viele Lehrgänge besucht; unter anderen Truppführer, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Jugendfeuerwehrwart. Seit 14.02.2002 ist Jens Hübinger Jugendfeuerwehrwart der Jugendfeuerwehr Guldenbachtal. Bürgermeister Zimmer wünschte sich genau so eine gute Zusammenarbeit mit dem neuen Ortswehrführer, wie er sie mit den scheidenden Ortswehrführer gepflegt hatte. Ortsbürgermeisterin Claudia Kuntze danke für die Ortsgemeinde Windesheim Herrn Werner Daudistel für die geleistete Arbeit innerhalb der Dorfgemeinschaft von Windesheim . Auch sie bot dem jetzigen Ortswehrführer Jens Hübinger eine gute vertrauensvolle Zusammenarbeit an.
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim "Das Rathaus" vom 16.02.2007 |
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| Öffentlicher Anzeiger Bad
Kreuznach vom 31.01.2007
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